Aspekte des Behindertenrechtes für Patienten mit 02 Langzeittherapie
Autor: Prof. Dr. W. Petro Chefarzt der Fachklinik für Erkrankung der Atmungsorgane und Allergien der LVA Niederbayern - Oberpfalz Salzburger Str. 8 -11 D-83435 Bad Reichenhall
Patienten mit chronischem O2 - Mangel leiden vorwiegend unter einer schweren, nicht anderweitig heilbaren Lungen- und einer Atemwegserkrankung. Der chronische O2 - Mangel ist die Folge einer nicht ausreichend arbeitenden Lunge mit ihren Unterfunktionen: Ventilation (Belüftung), Perfusion (Durchblutung), Diffusion (Durchdringung) und Distribution (Verteilung). Die Folgen dieser Störungen werden durch den Lungenfacharzt in der Praxis oder Klinik mit einem verminderten O2 - Partialdruck und / oder einem erhöhten Kohlendioxidpartialdruck festgestellt. Darüberhinaus ist es wichtig zu wissen, ob diese Funktionsstörungen bereits in Ruhe bestehen oder erst unter Belastung auftreten. Treten sie erst unter Belastung auf, so ist es wichtig zu wissen, bei welcher Belastungshöhe.
Somit lassen sich verschiedene Schweregrade der Atemwegsstörung festlegen:
- O2 - Partialdruck unterhalb der Altersnorm: Respiratorische Partialinsuffizienz leichteren Ausmaßes.
- O2 - Partialdruck unter 60 mmHg: Mittelschwere bis schwere respiratorische Partialinsuffizienz.
- O2 - Partialdruck in Ruhe vermindert: Manifeste Partialinsuffizienz.
- O2 - Partialdruck erst unter Belastung vermindert: Latente respiratorische Partialinsuffizienz.
- O2 - Partialdruck vermindert und Kohlendioxydpartialdruck > 45 mmHg: Respiratorische Globalinsuffizienz.
- O2 - Partialdruck in Ruhe vermindert und Kohlendioxidpartialdruck in Ruhe erhöht: Manifeste respiratorische Globalinsuffizienz.
- O2 - Partialdruck unter Belastung vermindert und Kohlendioxidpartialdruck unter Belastung erhöht: Latente respiratorische Globalinsuffizienz.
Ursächlich für die ungenügende Funktion der Lungen können die folgenden Krankheiten sein:
- Asthma bronchiale
- Chronisch obstruktive Bronchitis Emphysem
- Zustände nach schweren Lungen- und Brustkorboperationen
- Lungenfibrosen unterschiedlicher Ursache
- Sarkoidose
- Mukoviszidose / zystische Fibrose
- Bronchiektasen
- Bösartige Lungenerkrankungen
- Brustkorbdeformationen
- Neuromuskuläre Erkrankungen
- Schlafbezogene Atemregulationsstörungen
In Abhängigkeit von der Schwere der Grunderkrankung und in Abhängigkeit von der Schwere des daraus resultierendem O2 - Mangels ist nach dem Versorgungsrecht der Grad der Behinderung definiert. Prozentsätze für den Grad der Behinderung sind lediglich als Anhaltswerte zu verstehen. So ist es zum Beispiel nicht zulässig Einzelsätze einer MdE verschiedener Organsysteme einfach aufzusummieren und daraus eine Gesamt - MdE zu berechnen.
Die Einschätzung des Grades der Behinderung für Atemwegs- und Lungenerkrankungen sei in der folgenden Tabelle orientierend angegeben:
Einschränkungen der Lungenfunktion
Geringen Grades 20 %
Das gewöhnliche Maß übersteigender Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z. B. Forsches Gehen, mittelschwere körperliche Arbeit). Statische und dynamische Meßwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte.
Mittleren Grades 50 - 70 %
Das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei alltäglicher Belastung (z. B. Spazierengehen, Treppensteigen bis zu 1 Stockwerk, leichte körperliche Arbeit). Statische und dynamische Meßwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte.
schweren Grades 80 - 100 %
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe. Statische und dynamische Meßwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte.
Dem Leser wird klar, daß die oben genannten Meßwerte für Sauerstoff- und Kohlendioxidpartialdruck in dieser Bewertung keinen Eingang finden. Dennoch dienen sie als wichtige objektive, d.h. Von der Mitarbeit des Patienten weitgehend unabhängigen Meßgrößen, die mithelfen, den Grad der Behinderung möglichst klar festzulegen.
Als Anhaltspunkte sei angegeben, daß eine O2 - Partialdruckverminderung unterhalb des Sollwertes bei entsprechend eingeschränkter Funktion der Lunge einen Grad der Behinderung von 50 % ergeben kann, ist der O2 - Partialdruck kleiner als 60 mmHg und die Lungenfunktion entsprechend vermindert, könnte sich der Grad der Behinderung zwischen 60 und 80 % bewegen.
Dringend sei darauf hingewiesen, daß die Einschätzung des Grades der Behinderung bei schwerem chronischen O2 - Mangel umfangreiche Funktionsuntersuchungen und einen erfahrenen ärztlichen Interpreten dieser Werte voraussetzt. Die hier gemachten Angaben können nur grobe Anhaltspunkte sein. Immer ist der Grad der Behinderung individuell für die speziellen Einschränkungen des einzelnen Patienten festzulegen.
Entsprechende Literatur ist u.a. Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit herausgegeben worden.
So beschäftigt sich das Heft 1 mit "Kündigungsschutz für Schwerbehinderte", das Heft 6 mit "Anhaltspunkten für die ärztliche Begutachtung Behinderter" und das Heft 11 mit dem Titel "Der Schwerbehinderte".
Bezogen werden können diese Informationsschriften über die
Regierung von Oberbayern
Hauptfürsorgestelle
Elsenheimer Str. 41-43
80687 München
Telefon: 089 - 579 380
bzw. in den Fürsorgestellen der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.